Osteopathie ist nach der aktuellen Rechtslage Heilkunde, die nach dem Heilpraktikergesetz Ärzten und Heilpraktikern vorbehalten ist. 

 

Die osteopathische Medizin dient vorwiegend dem Erkennen und Behandeln von Funktionsstörungen. Diagnose und Therapie erfolgen mit spezifischen osteopathischen Techniken, die mit den Händen durchgeführt werden.

Die Anwendung der osteopathischen Medizin setzt genaueste Kenntnisse der Anatomie und Physiologie voraus. Zu den Grundlagen der Osteopathie zählen die Einheit des menschlichen Körpers, die wechselseitige Abhängigkeit von Struktur und Funktion und die selbstregulierenden Kräfte im Körper.

Behandelt werden u. a. Wirbelsäulenprobleme (z. B. Bandscheibenschäden, Gelenkblockaden), aber auch organische Funktionsstörungen können osteopathisch behandelt werden. Zwischen Beiden (Wirbelsäule und Organen) besteht eine Wechselwirkung über das Nerven-, Gefäß- und Fasziensystem. Sowohl Säuglinge und Kleinkinder als auch alte Menschen gehören zum osteopathischen Klientel, es gibt keine altersbedingte Einschränkung.